Angebote veröffentlichen auf HstockPlus: die Prüfung liegt beim Konto
Von 34.696 Produkten im Katalog wurde genau eines abgelehnt. Das liegt nicht an einer laxen Prüfung, sondern daran, dass die Prüfung an einer anderen Stelle stattfindet.
Sarah Johnson
Auf Deutsch ist „Produktfreigabe“ ein Begriff aus der Finanz- und Versicherungsaufsicht. Wer danach sucht, landet beim Wertpapierhandelsgesetz und bei der BaFin, nicht bei einem Marktplatz. Das ist mehr als eine Sprachnotiz, denn es beschreibt auch die falsche Erwartung: Es gibt hier kein Freigabeverfahren mit Gremium und Rückmeldung. Es gibt eine Prüfung, aber sie findet an einer anderen Stelle statt.
Die Zahl, die alles erklärt
Im Katalog stehen 34.696 Produkte. Davon sind 34.662 freigegeben, 33 sind Entwürfe, und eines ist abgelehnt. Eines, insgesamt.
Das ist kein Zeichen für eine schwache Kontrolle, sondern dafür, dass die Kontrolle vorgelagert ist. Geprüft wird das Verkäuferkonto, nicht das einzelne Angebot. Wer als Verkäufer freigeschaltet ist, veröffentlicht seine Angebote direkt; sie gehen live, sobald sie gespeichert sind. Ein Warteschlangenschritt existiert in der Software, ist aber im laufenden Betrieb abgeschaltet.
Damit ist auch die zweite Erwartung erledigt: Eine Ablehnung mit begründeter Rückmeldung gibt es für ein Produkt nicht, weil das System für ein Produkt gar kein Feld für einen Ablehnungsgrund kennt. Ein begründeter Bescheid existiert nur für die Bewerbung als Verkäufer.
Was tatsächlich geprüft wird: das Konto
Der eigentliche Filter sitzt davor. Ein Konto wird nicht automatisch zum Verkäuferkonto; es braucht eine Freigabe. Erst danach lässt sich überhaupt etwas einstellen. Derzeit bestehen 558 Shops, davon 553 aktiv.
Wird die Bewerbung abgelehnt, gibt es dafür einen hinterlegten Grund, und die Bewerbung lässt sich überarbeiten und erneut einreichen. Das ist der einzige Ort im gesamten Ablauf, an dem eine begründete Ablehnung vorgesehen ist.
Getrennt davon kann ein einzelnes Konto auf sofortige Veröffentlichung gestellt werden, unabhängig von allen anderen. Das ist eine Kontoeinstellung und hängt nicht an der Verkäuferstufe. Wer also gelesen hat, eine höhere Stufe beschleunige die Freigabe von Produkten, hat etwas gelesen, das nicht stimmt.
Zwei automatische Kontrollen, die ein Angebot wirklich stoppen
Statt einer inhaltlichen Prüfung gibt es zwei maschinelle Kontrollen, und die stehen in keiner der bisherigen Anleitungen.
Die Mindestgarantie. Ein Angebot muss ein Garantiefenster von mindestens vier Stunden nennen. Verkäufer ohne Sonderstatus, die darunter bleiben, werden blockiert und das Angebot wird automatisch aus dem Katalog genommen. Für einzelne Verkäufer kann eine abweichende Untergrenze hinterlegt sein, und für Verkäufer mit Sonderstatus wird die Prüfung ganz übersprungen. Käufer sollten daraus deshalb nichts über den Bestand ableiten: Ein Drittel der sichtbaren Angebote liegt unter vier Stunden.
Dazu eine Einordnung, die zur Genauigkeit gehört: Von 16.775 aktiven, freigegebenen Angeboten liegen 32,7 Prozent unter dieser Vier-Stunden-Grenze. Die Regel wirkt also nach vorn und nicht rückwirkend auf den Bestand. Wer heute neu einstellt, muss sie einhalten; wer vor ihrer Einführung eingestellt hat, steht weiter im Katalog.
Der Kontaktdaten-Abgleich. Angebotstexte werden regelmäßig darauf geprüft, ob sie Kontaktwege außerhalb der Plattform enthalten. Der Grund ist nicht Kontrollfreude: Eine Bestellung, die außerhalb abgewickelt wird, hat keine Frist, keinen Streitfall und keine Erstattung, und der Schaden trifft am Ende beide Seiten. Kontaktdaten im Angebotstext sind der schnellste Weg, ein Angebot aus dem Katalog zu verlieren.
Was ein Angebot braucht, damit es funktioniert
Da niemand den Text vorher liest, entscheidet er sich erst nach dem Verkauf, im Ticket. Vier Felder machen den Unterschied, und sie sind alle nachprüfbar an dem, worüber später tatsächlich gestritten wird.
- Das Lieferformat, ausgeschrieben. Was genau ankommt: Zugangsdaten, Sitzungsdatei, Cookie-Export, mitgeliefertes Postfach oder nicht. Der Streit um das Format ist der einzige, der sich vollständig durch eine gute Beschreibung vermeiden lässt.
- Das Garantiefenster, realistisch. Es entscheidet, wie lange Sie haftbar sind. Zu kurz gewählt, spart es keinen einzigen Fall, weil Bestellungen mit weniger als zehn Minuten gar kein Nachbetreuungsfenster mehr haben und stattdessen zu Beschwerden führen.
- Die Mindestmenge, ehrlich. Die Plattform empfiehlt Käufern ausdrücklich, zuerst eine kleine Menge zu kaufen. Eine hohe Mindestmenge steht dieser Empfehlung entgegen und kostet die Testbestellung, aus der die Wiederholungskäufe entstehen.
- Was nicht enthalten ist. Der wirksamste Satz in jeder Beschreibung. „Ohne Wiederherstellungspostfach“ verhindert mehr Tickets als jede Aufzählung dessen, was enthalten ist.
Die Grenzen, die tatsächlich binden
Nicht die Prüfung begrenzt Sie, sondern die Stufe. Auf der Einstiegsstufe sind es hundert Angebote, zehntausend Einheiten je Produkt und fünfzigtausend im Shop. Mit jeder Stufe steigt beides, bis zu fünfhundert Angeboten und zweihunderttausend Einheiten je Produkt auf der obersten. Die vollständige Tabelle steht in den Verkäuferstufen.
Wer auf den unteren Stufen an die Angebotsgrenze stößt, hat noch einen Weg: Über das Empfehlungsprogramm bringt jeder freigegebene Link zwanzig zusätzliche Angebotsplätze, bis zu drei Links werden angerechnet.
Was verboten bleibt
Auch ohne Vorabprüfung gibt es Grenzen, und ihre Durchsetzung erfolgt nachträglich, dann aber ohne Vorwarnung: illegale Inhalte, gefälschte oder erfundene Leistungen, Angebote in der falschen Kategorie, und Beschreibungen, die etwas versprechen, das der Zieldienst gar nicht zulässt. Der letzte Punkt ist der häufigste und der teuerste, weil er sich in Beschwerden übersetzt, und Beschwerden wirken direkt auf die Platzierung. Wie genau, steht unter Umsatz steigern.
Wie ein Angebot technisch angelegt wird, steht unter Produkt einstellen. Was nach dem Verkauf passiert, unter Einnahmen auszahlen.



